Offener Brief an den Regierungsrat des Kantons Schwyz
9. Oktober 2024 – Sehr geehrter Herr Landmann, sehr geehrte Mitglieder des Regierungsrats des Kantons Schwyz
Am 22. September 2024 hat die Schwyzer Stimmbevölkerung äusserst knapp der Ausgabenbewilligung für die Realisierung eines neuen Verwaltungs- und Sicherheitszentrums im Kaltbach im Umfang von 139 Mio. Franken zugestimmt: Weniger als 2000 Stimmen machten den Unterschied. Eindeutiger war das Ergebnis in der betroffenen Standortgemeinde Schwyz: 54 Prozent der Bevölkerung lehnten die Verlegung der Verwaltung in den Kaltbach ab.
Die Bevölkerung der Gemeinde Schwyz hat damit ein deutliches Signal an den Regierungsrat gesendet. Sie teilt offensichtlich die Bedenken der Mitte Gemeinde Schwyz, welche die Vorlage bekämpft hat. Sie befürchtet einen jahrelangen Leerstand am AHV-Gebäude an der Bahnhofstrasse. Einen Leerstand, wie er seit 20 Jahren in den Räumlichkeiten des ehemaligen Lehrerseminars in Rickenbach herrscht.
Geschätzte Regierungsrätinnen und Regierungsräte. Sie sind in den nächsten Jahren stark gefordert. Sie müssen nicht nur den Bau des Verwaltungszentrums vorantreiben, sondern durch diverse Massnahmen umsetzen, die die Auftragschancen für das lokale Gewerbe so stark wie möglich erhöhen. Dies wie Sie es im Vorfeld mit der Beantwortung der kleinen Anfrage KA 324 von Kantonsrat Reichmuth versprochen haben. Sie müssen aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwyz überzeugen, einen Millionenkredit für die Verlegung des Feuerwehrlokals von der Bahnhofstrasse 15 in das Verwaltungs- und Sicherheitszentrums zu genehmigen. In ein Zentrum, das die Bevölkerung der Gemeinde Schwyz gar nicht wollte. Das alles fällt in ihren Zuständigkeitsbereich.
Nicht darunter fällt aus unserer Sicht indes die Entwicklung der Liegenschaft an der Bahnhofstrasse 15. Es kann nicht Aufgabe des Kantons sein, Liegenschaften im Dorfzentrum zu entwickeln. In Schwyz verfügen wir über eine bestens aufgestellte Gemeinde, welche die Bedürfnisse der Bevölkerung am besten kennt und ein ureigenes Interesse hat, dem Verlust von kantonalen Arbeitsplätzen und dem allgemeinen Leben im Dorf rasch entgegenzuwirken. So, dass es eben nicht zu einem jahrzehntelangen Leerstand kommt.
Wir regen daher an, dass der Kanton die Liegenschaft an der Bahnhofstrasse 15 der Gemeinde Schwyz zu einem ortsüblichen Preis überlässt. Damit die Gemeinde das Areal zukunftsgerichtet und im Einklang mit der Bevölkerung weiterentwickeln kann.
Wir danken Ihnen für die wohlwollende Prüfung unseres Anliegens, danken bereits jetzt für ihre Antwort und verbleiben
mit freundlichen Grüssen,
Im Namen des Vorstandes Die Mitte Gemeinde Schwyz
Irene Huwyler Gwerder, Kantonsrätin
Bernhard Reichmuth, Kantonsrat